Niedersachsen klar Logo

Videoüberwachung

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist § 14 Nds. Datenschutzgesetz.


Weitere Informationen finden sie hier.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln