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Pädagogischer Dienst

Der Realschulkurs

1. Voraussetzungen
Patienten werden uns in der Regel von der Pädagogischen Diagnostik, vom Hauptschulkurs oder von den Stationen für den Realschulkurs ge­nannt. Ein Patient sollte bereits einen Hauptschulabschluss besitzen; dies ist aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht zwingend. Ein Quereinstieg ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hat ein Patient eine abgeschlossene Berufsausbildung, so ist diese dem Ab­schluss „Sekundar­abschluss I – Realschul­abschluss“ gleichgesetzt. Dieser Patient muss dann den „Erweiterten Realschul­ab­schlusss“ erwerben (erhöhte Anforderungen an die Abschlusszensuren).

2. Dauer und Stundentafel
Der Kurs dauert erfahrungsgemäß zwei Jahre. An einem bestimmten Prüfungs­termin sind wir nicht gebunden.

Pflichtunterricht: 20 Wochenzeitstunden (Fächer siehe Organigramm Realschule).
Alle Fächer sind verbindlich und können nicht abgewählt werden.


Zusatzangebote: Förderunterricht nach Bedarf, PC-Unterricht


3. Materialien und Schulgeld
Alle Materialien, die für den Besuch des Realschulkurses notwendig sind, werden von der Patientenschule gestellt. Die Schüler erhalten ein Schulgeld von 46,00 €. Dieser Betrag kann sich reduzieren, wenn der Schüler unentschuldigt fehlt. Ab dem 21. entschuldigten Krankentag erfolgen ebenfalls prozentuale Abzüge vom Schulgeld. Den Schülern stehen 12 Urlaubstage im Jahr zu, die jedoch nach Absprache mit den Kursteilnehmern immer gemeinsam genommen werden.

4. Problembearbeitung
Bei auftretenden Problemen fachlicher Art, bei Konflikten zwischen den Kurs­teilnehmern oder bei Konflikten zwischen den Kursteilnehmern und einer Lehr­kraft wird versucht, diese Probleme im Einzel- und/oder im Gruppen­ge­spräch zu lösen. Nicht selten ist es notwendig und sinnvoll, die therapeutische oder pflegerische Stationsleitung mit einzubeziehen.

5. Zusammenarbeit mit den Stationen
Teilnahme an Fallkonferenzen, Informationsaustausch bei aktuellen Problemen, zumailen der aktuellen Stundenpläne.

6. Zwischenzeugnisse und Prüfung
Alle halbe Jahre erhalten die Kursteilnehmer Zwischenzeugnisse. Ein Exemplar geht über die Station und Stationsleitung zur Hauptakte. Nach ca. zwei Jahren beantragen wir die Zulassung zur Prüfung für die Kursteilnehmer bei der Landesschul­behörde Braunschweig - Außenstelle Göttingen - und führen dann die Prüfung mit den Kolleginnen und Kollegen der KGS Moringen durch.


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