Datenschutz
Ziel des Datenschutzes ist es, das Recht jedes Einzelnen und jeder Einzelnen zu schützen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten zu bestimmen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 1983 im sog. Volkszählungsurteil festgestellt, dass der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung" umfasst. Dieses Recht wird allerdings nicht schrankenlos gewährt; es kann aus überwiegendem Allgemeininteresse durch Gesetz eingeschränkt werden.
Bei der Datenverarbeitung sind die Grundsätze der Erforderlichkeit, der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Daten sind grundsätzlich bei den Betroffenen zu erheben, Ausnahmen hiervon sind gesetzlich zu regeln.
Neben wirksamen Rechtsvorschriften ist es aber auch erforderlich, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten umgeht.
Betroffenenrechte
Diejenigen, deren Daten verarbeitet werden (Betroffene), können von der Daten verarbeitenden Stelle umfassend Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Außerdem haben Betroffene ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten sowie ein Recht auf Löschung unzulässig gespeicherter Daten.
Datenschutz im öffentlichen Bereich
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber staatlichen Stellen und bietet Schutz vor unzulässiger oder übermäßiger Datenspeicherung durch diese Stellen. Es wird hinsichtlich der Datenverarbeitung im Bereich der Landesverwaltung einschließlich der niedersächsischen Kommunen vor allem durch das Niedersächsische Datenschutzgesetz (NDSG) gewährleistet.
Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich
Für private Stellen, insbesondere Wirtschaftsunternehmen, ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die wesentliche Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Das BDSG ist außerdem von den Bundesbehörden zu beachten.
Neben dem NDSG und dem BDSG bestehen zahlreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Regelungen, die Vorrang gegenüber allgemeinen Datenschutzvorschriften haben.
Datenschutzreform
Auf europäischer Ebene ist die Datenschutz-Grundverordnung am 25.05.2016 in Kraft getreten. Sie enthält insbesondere Regelungen, die den Herausforderungen durch die Globalisierung und durch technische Entwicklungen wie dem Internet gerecht werden sollen. Die Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25.05.2018 direkt in den Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sein und landes- und bundesrechtliche Regelungen nur im Rahmen der europäischen Vorgaben weiter gelten lassen.
Datenschutzbeauftragter
Gemäß § 8 a Abs. 1 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) ist jede öffentliche Stelle, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, verpflichtet, eine/einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht u.a. darin, die öffentliche Stelle bei der Sicherstellung des Datenschutzes zu unterstützen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hinzuwirken.
Alle Personen, die sich durch eine öffentliche Stelle in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich nach § 8a Abs. 3 S. 4 NDSG mit ihrem Begehren unmittelbar an die oder den Datenschutzbeauftragten wenden. Die oder der Datenschutzbeauftragte nimmt insoweit eine datenschutzrechtliche Ombudsfunktion ein.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten im Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen:
Datenschutzbeauftragter des MRVZN
Thomas Mecke
Mannenstraße 29
37186 Moringen
Telefon : 05554 – 979 2170
Email: Datenschutzbeauftragter@mrvzn-moringen.niedersachsen.de
Datenschutzhinweise
Verantwortlicher
Verantwortlicher für diese Internetseiten ist das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen (MRVZN), Mannenstr. 29, 37186 Moringen
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Die vorgenannten Daten verarbeiten wir für den Betrieb unserer Internetseite.
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Datenschutzbeauftragter
Unser Datenschutzbeauftragter ist Herr Thomas Mecke, Mannenstr. 29, 37186 Moringen. Sie erreichen ihn für alle mit dem MRVZN verbundenen Datenschutzfragen sowie für evtl. Meldungen zu Datenschutzverletzungen unter Datenschutzbeauftragter@mrvzn-moringen.niedersachsen.de
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Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten auf Basis einer Einwilligung verarbeiten, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
Sie können dies z.B. bei der für das MRVZN zuständigen Aufsichtsbehörde tun:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
Internetseite mit weiteren Kontaktdaten: http://www.lfd.niedersachsen.de
Änderung dieser Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen an dieser Internetseite oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen.
Stand: 13.12.2019
Kontakt
Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen
Mannenstraße 29
37186 Moringen
Tel.: 05554 / 979-0
Fax: 05554 / 979-4000
E-Mail:info@mrvzn-moringen.niedersachsen.de