Ausbildungsvergütung und Gesetzliche Voraussetzungen für die Berufsausbildung
Sofern kein anderer Kostenträger für die Ausbildung zur Verfügung steht (z.B. Agentur für Arbeit), richtet sich die Ausbildungsvergütung nach den Bestimmungen des aktuellen Tarifvertrages (TVA-L-Pflege). Daraus ergibt sich z. Zt. folgende Ausbildungsvergütung (Brutto) gültig ab 01.01.2020:
- Ausbildungsjahr 1160,70 €
- Ausbildungsjahr 1226,70 €
- Ausbildungsjahr 1333,00 €
Gesetzliche Voraussetzungen für die Berufsausbildung:
- Sekundarabschluss I oder II
- oder eine gleichwertige abgeschlossene Schulbildung,
- oder ein Hauptschulabschluss zusammen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung,
- oder die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelfer/-helferin.
Lehrmittel und Berufskleidung
Für die Kosten von Lehrmitteln und Berufskleidung kommt der Träger der Ausbildung auf.
Ausnahme: Auszubildende, die von einem anderen Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit) gefördert werden.
Das Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen in Moringen kann leider keine Unterkunft zur Verfügung stellen. Es können aber Wohnmöglichkeiten in Moringen gemietet werden.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an:
Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen
Verwaltungszentrale Moringen
Personalabteilung
Mannenstr. 29
37186 Moringen